Energiespeicher in Regenbogenfarben beleuchtet

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Fernwärme in Halle - sicher, umweltverträglich und effizient

Mit Fernwärme in Halle sorgen Sie jederzeit für die richtige Temperatur, ohne in eigene Heizanlagen investieren zu müssen. Wie Sie Wärme-Kunde mit einem maßgeschneiderten Vertrag und zu individuellen Konditionen werden können, erläutern Ihnen unsere Experten gerne im persönlichen Gespräch.

Kontakt

Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Sie erreichen uns

per E-Mail: fernwaerme@evh.de
per Telefon: (0345) 5 81 - 25 25


Sie interessieren sich für einen Fernwärmeanschluss?

Um herauszufinden, ob Ihre Liegenschaft in Halle (Saale) mit Fernwärme versorgt werden kann, nutzen Sie einfach unseren Fernwärmeatlas oder unsere Adresssuche.

Zum Fernwärmeatlas

Aktueller Benchmark Fernwärmepreise Neue Bundesländer und Berlin

- Anwendungsfall 160 kW, 1.800 Benutzungsstunden –

(Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern und veröffentlichten Fernwärmepreisen; die jeweiligen Leistungsgrenzen können ggf. abweichen; Stand: 01. Januar 2023)

Wissenswertes und Unterlagen zur Fernwärme

  • Zahlen, Daten, Fakten zur Fernwärme in Halle

    Die EVH betreibt 2 Heizkraftwerke mit hocheffizienter Erzeugung im Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung in der Dieselstraße und in Trotha.

    Das hochmoderne Fernwärmenetz erstreckt sich über 217 km durch die gesamte Stadt.

    Über 41 Netzkoppelstationen wird die Fernwärme in die Wohngebiete verteilt. In den Wohngebäuden bzw. Gewerbeeinheiten wird in den ca. 1.500 Heizzentralen die Wärme bzw. Warmwasserbereitung auf die spezifischen Bedürfnisse des Gebäudes angepasst.

    Die in die Gebäude gelieferte Fernwärme wird über geeichte Messeinrichtungen erfasst. Mit moderner Technik werden die Daten automatisch durch Zähler-Fernauslesung übermittelt.

    In Halle werden etwa 80.000 Wohnungen mit Fernwärme versorgt, dies entspricht ca. der Hälfte des Stadtgebietes.

  • Gute Gründe für Fernwärme

    Mit Fernwärme liefern wir Ihnen das gebrauchsfertige Produkt WÄRME ins Haus. Herkömmliche Heizungsanlagen benötigen eine regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Wartung und Instandhaltung. Wer Fernwärme nutzt, sieht Heizungsmonteure selten und den Schornsteinfeger allenfalls als Gast im Haus.

    Schmuddelwetter, Schneegestöber, frostige Frühsommernächte? Mit Fernwärme ist das alles kein Problem für Sie. Denn Fernwärme ist im Handumdrehen und rund um die Uhr verfügbar.

    Asche, Ruß und Feinstaub gehören zum Verbrennungsprozess dazu. Mit Fernwärme verbannen Sie die unangenehmen Nebenprodukte aber genauso aus Ihrem Zuhause, wie lärmende Brenner und unangenehme Verbrennungsgerüche.

    Die Fernwärme leistet einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz.

    Kennen Sie das? Eine Kaltfront zieht auf. Der Öltank ist leer und der Preis für das schwarze Gold gerade wieder auf einem Hoch. Mit Fernwärme können Sie sich ganz entspannt zurücklehnen. Fernwärme macht Sie unabhängiger von Preisschwankungen am Energiemarkt.

    Heizkessel, Schornstein, Öl- oder Gastanks – das alles benötigenSie nicht mehr. Der dadurch frei gewordene Platz steht Ihnen nun für andere Zwecke zur Verfügung.

  • Das Fernwärmenetz in Halle

    Wenn Sie wissen wollen, ob Fernwärme für Sie eine Versorgungsalternative und das hallesche Netz für Ihre Immobilie verfügbar ist, dann rufen Sie das Fernwärmeteam an: (0345) 5 81 - 24 11

    Einen detaillierten Überblick des derzeitigen und geplanten Fernwärmegebietes finden Sie hier:

    Fernwärmeatlas

  • Netzanschluss

    Netzanschlussbedingungen ab 01.04.2022

    Für Fernwärme gelten folgende Bedingungen:

    Allgemeine Bedingungen Fernwärme (AVBFernwärmeV)
    Fernwärme- und Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (FFVAV)
    Technische Anschlussbedingungen (TAB)

    Für die Anmeldung oder Änderungen des Fernwärmenetzsnchlusses benutzen Sie bitte die hier folgenden Formulare:

    Anmeldung Hausanschluss Fernwärme (Anlage 1)
    Antrag zur Änderung Hausanschluss Fernwärme (Anlage 2)
    Technische Kurzbeschreibung (Anlage 3)
    Inbetriebsetzungsantrag (Anlage 8)

    Für alle Neuanschlüsse bis 500 kW gehört die Standard-Hauszentrale mit zum Fernwärmehausanschluss. Auch die Wartung und Betreibung ist Bestandteil der Fernwärmelieferung. Um den Hausanschluss Fernwärme zu errichten, schließen wir einen Netzanschlussvertrag. Diesen finden Sie hier: Netzanschlussvertrag (NAV)

    Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig, bevor Sie den Anschluss benötigen. Senden Sie uns die Anmeldeformulare per E-Mail an: fernwaerme@evh.de oder mit der Post an: EVH GmbH, Vertrieb, Bornknechtstraße 5 in 06108 Halle (Saale).

    Bitte nennen Sie uns auch eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können.

    Sind alle Unterlagen vollständig und der Wärmebedarf bekannt prüft die EVH GmbH die Erschließung und ermittelt die Anschluss- und Versorgungsmöglichkeiten. Anschließend erhalten Sie ein individuelles Angebot für die Versorgung mit Fernwärme.

    Die technische Auslegung, die Verlegeart und der Materialeinsatz werden von der EVH GmbH festgelegt. Die Errichtung der Hausanschlussleitung und der Hauszentrale (bei Neuanschlüssen mit einer Leistung bis 500 kW) wird von der EVH GmbH beauftragt und durch deren Beauftragte vorbereitet und realisiert.


    Netzanschlussbedingungen bis 31.03.2022

    Technische Anschlussbedingungen an das Heizwassernetz der EVH GmbH
    Allgemeine Anschlussbedingungen für Heizwasser

  • Musterverträge Fernwärmelieferung

  • Preisblatt Fernwärme

    Preisblatt der EVH für Fernwärme ab 1. April 2024

    Preisblatt der EVH für Fernwärme ab 1. Januar 2024

    Information zur Änderung des Preises für gesetzlich oder staatlich veranlasste Preisbestandteile zum 01.01.2024

    Die aktuellen Fernwärmeverträge der EVH GmbH enthalten einen Preis für gesetzlich oder staatlich veranlasste Preisbestandteile, in dem die Gasspeicherumlage und die RLM-Bilanzierungsumlage enthalten sind.

    Die hallesche Fernwärme wird in beiden Energieparks der EVH GmbH aus Erdgas erzeugt. Die Kosten der Gasumlagen belasten somit anteilig die Kosten der Erzeugung der Fernwärme.

    Für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis 31.12.2023 betrug der Preis für gesetzlich oder staatlich veranlasste Preisbestandteile 0,181 ct/kWh.

    Die Trading Hub Europe GmbH (THE) hat mit Wirkung zum 01.01.2024 die Umlage nach § 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeicherumlage) von 0,145 ct/kWh auf 0,186 ct/kWh festgelegt.

    Ab dem 01.01.2024 beträgt der Preis für gesetzlich oder staatlich veranlasste Preisbestandteile somit aufgrund der geänderten Gasspeicherumlage 0,233 ct/kWh.


    Preisblatt der EVH für Fernwärme ab 1. Oktober 2023

    Preisblatt der EVH für Fernwärme ab 1. Juli 2023

    Preisblatt der EVH für Fernwärme ab 1. Januar 2023

    Preisblatt der EVH - zusätzlicher Grundpreis für Wärmelieferung mit Hauszentrale ab 1. April 2022

    Preisblatt der EVH für Fernwärme ab 1. Januar 2020

    Preisblatt der EVH für Fernwärme ab 1. Januar 2017

  • Veröffentlichungspflichten nach § 1a Abs. II AVB FernwärmeV

    Netzverluste Fernwärmenetz

    • 2022: 91.897,124 MWh
    • 2023: 91.836,837 MWh
  • Veröffentlichungspflichten nach § 3 Abs. 2 GEG

    Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden.

    Anteil eingesetzter Erneuerbarer Energien:

    • 2022: Solarthermie 1.991,733 MWh (entspricht etwa 0,3 %)
    • 2023: Solarthermie 1.653,783 MWh (entspricht etwa 0,3 %)
  • Mitteilungen für die Fernwärmelieferung laut FFVAV § 5 ff

    Mix Brennstoff

    Die hallesche Fernwärme wird zu fast 100 % aus Erdgas hergestellt. 0,3 % wird regenerativ durch Solarthermie erzeugt und direkt ins Netz eingespeist.


    CO2-Emissionen

    Der Emissionswert der Fernwärme nach den Anforderungen des Emissionshandels gemäß TEHG für das Gesamtsystem in Halle beträgt unter Berücksichtigung der Netzverluste 203,8 g CO2/kWh. Da in keiner der KWK-Anlagen ein Methanschlupf vorkommt oder andere relevante Treibhausgase emittiert werden, gilt dieser Wert auch für die CO2-äquivalenten Emissionen. Dieser Wert ist nicht für die Verwendung in Energiebedarfsausweisen von Gebäuden geeignet. Dafür wird auf den Standardemissionsfaktor gemäß Anlage 9 Nummer 3 des GEG (aktuell: 180 g/kWh) verwiesen.


    Primärenergiefaktor (PEF)

    Der Primärenergiefaktor der Fernwärme ist mit 0,00 zertifiziert und gehört zu den niedrigsten in Deutschland. Hier gilt: je kleiner der Primärenergiefaktor desto umweltschonender und effizienter ist der Energieeinsatz. Laut GEG ist der Wert von 0,3 für die Berechnungen zu benutzen.

    Zertifikat Primärenergiefaktor


    Kraft-Wärme-Kopplung

    KWK-Anlagen erzeugen in einem Kopplungsprozess sowohl Strom als auch Wärme und tragen so zur ressourcenschonenden Energieversorgung bei.

    Der KWK-Anteil beträgt: 92,5 %


    Vergleich von Wärmeverbrauch:

    Im Gegensatz zum Stromverbrauch wird der Wärmeverbrauch eines Gebäudes bzw. einer Wohnung nicht maßgeblich von der Anzahl der Nutzer, sondern von Eigenschaften des Gebäudes beeinflusst. Das betrifft etwa den Grad des Wärmeschutzes des Gebäudes (Dämmung) sowie die Anzahl der Wohneinheiten des Gebäudes. Vor diesem Hintergrund bietet sich an, einen Vergleich anhand von Gebäudeklassen und Wärmeschutzstandards durchzuführen. Dabei sind entweder Mittelwerte oder Spannweiten geeignet, um den Kunden eine Einschätzung des eigenen Verbrauchs zu ermöglichen:

    Beispiel: Wärmebedarf für Raumwärme in Abhängigkeit vom Sanierungsstandard des Gebäudes
    (zzgl. Warmwasserbereitung, pauschal 800 kWh pro Person und Jahr)

    Wärmebedarf für Raumwärme ab EnEV 2002 WSVO 1977/1995 Altbau, unsaniert vor 1977
    Einfamilienhaus < 90 kWh/a*m2 90-145 kWh/a*m2 > 145 kWh/a*m2
    Mehrfamilienhaus < 81 kWh/a*m2 81-133 kWh/a*m2 > 133 kWh/a*m2
    GHD-Gebäude < 89 kWh/a*m2 89-238 kWh/a*m2 > 89 kWh/a*m2

    Quelle: Techem, Energiekennwerte 2019, witterungsbereinigt (nach VDI 3807, Vergleichszeitraum 1970-2019; Referenzstandort Potsdam) Bei Verwendung dieser Tabelle sind Kunden darauf hinzuweisen, den eigenen Verbrauch nach VDI 3807 auf einen Vergleichszeitraum 1970 bis 2019 für den anerkannten Referenzstandort Potsdam zu bereinigen. Zur Vereinfachung kann in diesem Zusammenhang der Klimakorrekturfaktor für den Referenzstandort mitangegeben werden.


    Zölle und Abgaben

    Bei der Fernwärme gibt es keine zusätzlichen Zölle und Abgaben.

  • Mitteilungen laut CO₂ - Kostenaufteilungsgesetz für Fernwärme

    Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) ist seit Januar 2023 in Kraft und verpflichtet die EVH GmbH als Lieferant von Brennstoffen (Gas, Öl, Holz,etc.) sowie Wärme und Warmwasser zur Ausweisung von Informationen zur CO₂-Intensität der Lieferung. Die Berechnungsgrundlage unterscheidet sich hierbei zwischen Brennstoff-, Nahwärme- und Fernwärmelieferungen. Das Gesetz sieht dabei folgende Informationen vor:

    1. Brennstoffenergiegehalt der Lieferung in kWh
      Der heizwertbezogene Energiegehalt der für die Lieferung eingesetzten Brennstoffe ist auszuweisen. Das bedeutet, dass für den Wärmeverbrauch auf der Rechnung auch der durch Umrechnung ermittelte eingesetzte Brennstoff dargestellt werden muss.

    2. heizwertbezogener Emissionsfaktor des gelieferten/eingesetzten Brennstoffes in kg CO₂/kWh
      Der hier anzugebende heizwertbezogene Emissionsfaktor bezieht sich auf die in Punkt 1 ermittelte, heizwertbezogene Brennstoffmenge und beschreibt, wie viel CO₂ durch die Verbrennung einer kWh Brennstoff verbraucht wird.

      Die Werte der Brennstoff- und Nahwärmelieferungen wurde den Angaben aus der Berichterstattung für den nationalen Emissionshandel (BEHG) entnommen, in welchen die Standardemissionsfaktoren gemäß Anlage 5 der Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) verwendet werden. Speziell für Erdgas ergibt sich nach Umrechnung der Einheiten nach aktuellem Recht folgender Wert für das Jahr:
      2022: 0,2009 kg CO₂/kWh

      Die Angabe auf den Fernwärmelieferungen der EVH ergibt sich aus der Berichterstattung der EVH für den europäischen Emissionshandel (TEHG). Für den Erdgaseinsatz zur Erzeugung von Fernwärme ergibt sich folgender Emissionsfaktor für das Jahr:
      2022: 0,2026 kg CO₂/kWh

    3. Brennstoffemission der Lieferung in kg CO₂
      Die CO₂-Emission der jeweiligen Lieferung ergibt sich für alle Lieferverhältnisse aus dem Produkt des heizwertbezogenen Brennstoffenergiegehalts aus Punkt 1 und dem dazugehörigen heizwertbezogenen Emissionsfaktor aus Punkt 2.

    4. Für den Zeitpunkt der Lieferung ergebender Preisbestandteil der CO₂-Kosten in €
      Der hier anzugebende Preisbestandteil der CO₂-Kosten gemäß den Vorgaben des CO₂KostAufG wird in Abhängigkeit des jeweiligen Emissionshandelssystems unterschiedlich berechnet. Er stellt grundsätzlich das Produkt der Brennstoffemission aus Punkt 3 und dem Zertifikatspreisfür CO₂-Emissionen dar.

      Für unsere Fernwärmelieferung bedeutet das, dass die Preise der CO₂-Zertifikate aus dem TEHG herangezogen werden. Hierfür wird vom Umweltbundesamt bis zum April des jeweiligen Jahres ein Durchschnittswert des Vorjahres veröffentlicht. Bisher wurden die folgenden Werte für die jeweiligen Jahre angegeben:
      2022: 80,40 €/t CO₂
      2023: 83,68 €/t CO₂

      Die Nahwärme- und die Brennstofflieferungen unterliegen den Vorgaben des BEHG. Die Zertifikatspreise sind bis zum Jahr 2026 als vorgegebene Festpreise festgelegt. Hier sollen die Zertifikatspreise aus dem Abrechnungsjahr für die jeweiligen Jahre verwendet werden:
      2023: 30 €/t CO₂
      2024: 45 €/t CO₂.

      Ab 2027 sollen die Werte für CO₂ aus TEHG und BEHG vereinigt werden.

    5. Erstattungsansprüche An dieser Stelle werden die Erstattungsansprüche für die aufgeteilten CO₂-Kosten gemäß § 6 (2) sowie § 8 (2) im Falle einer Eigenversorgung des Mieters beschrieben.

So funktioniert Kraft-Wärme-Kopplung im Energiepark Dieselstraße

  • This is how cogeneration works

Bekanntmachung