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EnergieKunstWerke

EVH lobte Gestaltungswettbewerb aus

Sie bringen Wärme ins Haus. Schön sehen sie aber nicht immer aus, die oberirdischen Fernwärmeleitungen. Das sollte sich jetzt aber ändern.

Für zwei Standorte, die Fernwärmeleitungen an der S-Bahnbrücke Karlsruher Allee und die im Fußgängerbereich Hafenbahntrasse, lobte die EVH GmbH einen Gestaltungswettbewerb aus. Gesucht wurden künstlerische Ideen, die dort das Stadtbild bereichern und die Aufenthaltsqualität in der Umgebung fördern.

Künstler*innen, Designer*innen, Architekten*innen und Landschaftsarchitekten*innen mit einem Bezug zu Halle konnten sich mit einer künstlerischen Arbeit bewerben. Ausgewählt und eingeladen wurden maximal zehn kreative Personen, um einen Wettbewerbsentwurf zu erarbeiten.

Ein Künstler und eine Künstlerin wurden auserwählt. Claudia Klinkert und Yves Paradis gestalteten je ein Leitungsteil.

Bis Ende 2018 erhielten beide Leitungsstücke ein neues Gesicht. Nicht zuletzt beugt die Gestaltung von Anlagen Vandalismus und wilden Schmierereien vor.

Weitere Informationen gibt es in der Pressemitteilung.

Auslober

Auslober des Wettbewerbes sind die EVH GmbH Halle (Saale), Bornknechtstraße 5, 06108 Halle (Saale).

Wettbewerbsbetreuung und Wettbewerbssteuerung

Ansprechpartnerin für Koordination und Durchführung:
Rebekka Rauschhardt
energiekunstwerke@evh.de

Wettbewerbsaufgabe und Standorte

Gegenstand des Wettbewerbs ist die künstlerische Gestaltung von Fernwärmeleitungen für zwei Standorte des Netzverkehrs der EVH Halle GmbH:

Standort 1
Fernwärmeleitungen an der S-Bahn Brücke Karlsruher Allee

Standort 2
Fernwärmeleitungen im Fußgängerbereich Hafenbahntrasse

Gewünscht wird ein Bezug zum Ort, z.B. seiner Funktion, Architektur, Lage und Präsenz im Stadtraum oder Historie des Ortes. Das Kunstwerk soll durch künstlerische Qualität und Aussagekraft zur Identifikation der Nutzer, sowie Mitarbeitern und Bürgern, beitragen und das Stadtbild bereichern bzw. die Aufenthaltsqualität in der Umgebung fördern. Die Beiträge können das ganze Spektrum künstlerischen Schaffens abdecken, die öffentliche Aufmerksamkeit herausfordern oder dekorativer Natur sein. Alle künstlerischen Sparten bzw. Medien sind möglich. Bei der Auswahl der Materialien ist auf Witterungsbeständigkeit, Langlebigkeit, Brandschutz und potentielle Folgekosten zu achten.

Art des Kunstwettbewerbes

Der Wettbewerb ist 2-stufig.
Die 1. Stufe besteht in einem offenen Bewerbungsverfahren. In dieser Stufe können sich Interessent/innen mit einem Portfolio ihrer künstlerischen Arbeit bewerben.

Aus den Bewerbungen der 1. Stufe werden max. 10 Teilnehmer/innen für die 2. Stufe des Wettbewerbs ausgewählt. Die Teilnehmer/innen werden eingeladen, einen Entwurf für die Wettbewerbsaufgabe zu erarbeiten. Zu Beginn der 2. Stufe findet ein Rückfragenkolloquium statt.

Teilnahmebedingungen und Bewerbungsverfahren

Teilnahmeberechtigt sind professionell schaffende Künstler*innen, Designer*innen, Architekt*innen, Landschaftsarchitekt*innen, die einen Bezug zur Stadt Halle (Saale) haben. Der Bezug ist insbesondere gegeben, wenn die Künstler*innen ein kurzes persönliches Statement (1-2 Sätze) zur Stadt Halle (Saale) geben und ihre Qualifikation an einer Hochschule erworben haben.

Arbeitsgruppen von Künstler*innen und/oder Designer*innen und Architekt*innen sind zulässig. Arbeitsgruppen gelten als ein Bewerber und haben ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen (siehe Bewerbungsbogen).

Das Bewerbungsportfolio ist mit ausschließlich freien, künstlerischen Arbeiten zugelassen.

Studierende sind vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Bewerbungsbogen kann unter:
www.evh.de/energiekunstwerke heruntergeladen werden.

Die Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht einzureichen bei: 

„Wettbewerb – Fernwärmeleitung“
EVH GmbH // Bornknechtstraße 5 // 06108 Halle (Saale)
Zu Händen Frau Mischke

Honorar und Kostenrahmen

Für die Realisierung der Gestaltung stehen pro Standort 5.000,00 Euro brutto zur Verfügung. In dieser Summe ist die Herstellung und Montage des Kunstwerkes inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer enthalten.

Die Bewerbung der 1. Stufe wird nicht vergütet, Kosten werden nicht erstattet.

Jeder zur Teilnahme an der 2. Stufe eingeladene Bewerberin oder Bewerber erhält pauschal ein Teilnahmehonorar in Höhe von 200,00 Euro brutto, sofern er fristgerecht einen bewertungsfähigen Entwurf sowie vollständige Unterlagen einreicht. Anfallende Fahrt- und Reisekosten sind Teil des Honorars und werden nicht extra erstattet. Preisgelder sind nicht vorgesehen.

Termine

Veröffentlichung der Ausschreibung..................................22. Februar 2018
Einsendeschluss 1. Stufe Teilnahmewettbewerb...................26. März 2018
Jurysitzung Stufe 1...............................................................Anfang April 2018
Einladung der Teilnehmer / Versenden der Unterlagen........09. April 2018
Rückfragenkolloquium...............................................................16. April 2018
Ende der Rückfragenfrist …………………………..……….…..……bis 23. April 2018
Beantwortung der Rückfragen ………………...……………….....bis 30. April 2018
Einsendeschluss der Wettbewerbsbeiträge …………………………28. Mai 2018
Jurysitzung Stufe 2 ………….……….………………………….………..….…15. Juni 2018
Realisierung des Kunstwerkes ……….…………………..…………….…….Ende 2018

Wir wünschen allen Teilnehmer*innen viel Erfolg!

Vollständige Auslobungs- und Bewerbungsunterlagen

Auslobungsunterlagen

Formblätter Einzelkünstler

bzw.

Formblätter Arbeitsgruppe