Bedingungen zur Vereinbarung
1. Safe+ für Privatkunden >>Bestellformular
Mit dem Produkt Safe+ werden die Produkte Halplus Strom bzw. Halplus Erdgas um die Dienstleistung der Alarmaufschaltung erweitert.
2. Preise
Es gelten folgende Preise (brutto):
Preisgarantie bis 31. Dezember 2010
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Basis |
Optimal | |
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Aufschaltgebühr |
17,26 €/ |
28,56 Euro/ |
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inklusive: |
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automatische |
bis 3 |
bis 7 |
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automatische |
25 stündlich |
jeder |
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Zeitüberwachung |
inklusive |
inklusive |
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Objektschlüssel- |
max. |
max. 5 |
Alarmservicedienste/Objektsicherung
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Einrichtungsgebühr |
10,26 |
30,78 |
€ |
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Alarmintervention pro ½ Stunde |
13,34 |
18,47 |
€/ ½ Std. |
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Objektsicherung/Bewachung: |
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werktags |
10,26 |
10,26 |
€/Std. |
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mobile Kontroll-/ |
0,31 |
0,31 |
€/Min. |
3. Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber schaltet die elektronische Alarmmelde-/Übertragungsanlage auf die Empfangseinrichtungen der Notruf- und Serviceleitstelle der b.i.g. sicherheitstechnik und logistik GmbH auf. Die b.i.g. sicherheitstechnik und logistik GmbH veranlasst bei eingehenden Signalen unverzüglich die gemäß Maßnahmeplan (Anlage dieses Vertrages) vereinbarte Alarmbearbeitung. Der Auftraggeber ist mit der gebotenen Sicherheit des Fernsprechdienstes einverstanden. Die Arbeitsweise des Verfahrens und die Grenzen sind bekannt. Ein bei der b.i.g. sicherheitstechnik und logistik GmbH aufgelaufener Alarm kann durch den Auftraggeber mittels telefonischer Übermittlung des vereinbarten Codewortes abgebrochen / beendet werden, wenn dies im Maßnahmeplan vereinbart wurde. Notrufinterventionen der Polizei / Feuerwehr / Rettungsdienste können bei Falschalarm nicht durch telefonischen Rückruf abgebrochen / beendet werden. Die Laufzeit für die Dienstleistung Safe+ beginnt nach dem erfolgreichen Probealarm.
4. Monatliche Aufschaltgebühr
Die monatliche Aufschaltgebühr wird durch die EVH über den monatlichen Abschlag eingezogen.
Die Kosten für die Alarmservicedienste/Objektsicherung werden durch b.i.g. sicherheitstechnik und logistik gmbh separat in Rechnung gestellt.
5. Ergänzende Bedingungen
Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die Besonderen Vertragsbedingungen für die Alarmservicedienste und die Objektsicherung der b.i.g. sicherheitstechnik und logistik gmbh.
Besondere Vertragsbedingungen der b.i.g. sicherheitstechnik und logistik gmbh:
6. Bedingungen Halplus Strom bzw. Halplus Erdgas
Wenn nicht anders vereinbart, gelten die jeweils aktuellen Bedingungen der Vereinbarung für die Lieferung von Halplus Strom bzw. Halplus Erdgas.
Stand: 1. Januar 2007


