Grundversorgung
Die Grundversorgung ist gesetzlich verankert im neuen EnWG und bedeutet die Belieferung von Haushaltskunden mit Strom und Gas über Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung. Die Energieversorgungsunternehmen sind in den Netzgebieten, in denen sie die Grundversorgung durchführen, verpflichtet, Haushaltskunden und kleine Gewerbekunden bis 10.000 Kilowattstunden pro Jahr in jedem Fall zu diesen Preisen und Bedingungen zu versorgen.
Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung stellt einen Schutz der niederspannungs-/niederdruckversorgten Kunden dar. Sie stellt sicher, dass beispielsweise im Falle der Insolvenz eines Lieferanten die Versorgung der Kunden auch weiterhin (für 3 Monate durch den Grundversorger) fortgeführt wird und der Kunde Zeit hat, sich einen neuen Lieferanten zu suchen beziehungsweise einen neuen Strom-/Erdgasliefervertrag abzuschließen.
Stromkennzeichnung
Woher kommt der Strom in Halle? Die Stromkennzeichnung informiert Sie gemäß § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes über Energieträger-Mix und Umweltauswirkungen.
Rechnungserläuterung
Wir legen Wert darauf, dass unsere Strom- bzw. Erdgasrechnung für Sie verständlich ist. Die folgenden Erläuterungen zu unserer Beispielrechnung sollen Ihnen dabei helfen: Rechnungserläuterung




